Ausbildung Klasse B

Was darf man mit der Fahrerlaubnis der Klasse B fahren?

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t. und maximal 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) sowie alle Anhänger bis 750 kg. Auch schwerere Anhänger darf man fahren, sofern der PKW und der Anhänger zusammen maximal 3,5t. wiegen und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner als die Lehrmasse des Zugfahrzeugs ist. Für größere Kombinationen benötigt man Klasse BE. In der Klasse B sind die Klassen M, L und S inklusive.

Mindestalter: 18 Jahre. Sie können schon 6 Monate früher beginnen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.

Modelversuch Begleitetes Fahren (Führerschein mit 17)

Beim Ersterwerb

Theorie

12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff (Klassenspezifisch)

Bei Erweiterung

6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff (Klassenspezifisch)

Praxis

Grundausbildung nach Bedarf (Inhalt nach der Anlage 3 zu §5 Abs.1 FahrschAusbO)

Sonderfahrten

5 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen
4 Stunden auf Autobahnen
3 Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit