Unter bestimmten Bedingungen, nur innerhalb Deutschlands und nur in Begleitung.
Fahrschüler
Ausbildungsbeginn mit 16 ½ Jahren
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Benennung mindestens einer Begleitperson
Keine Bedenken an der Fahreignung
Normale Ausbildung in der Fahrschule (siehe Ausbildung B,BE)
Begleitperson
Mindestalter 30 Jahre
Namentlich benannt
Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Max. 3 Punkte in Verkehrszentralregister
Neben dem üblichen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, wird ein Antrag auf Teilnahme am Model „Begleitetes Fahren“ gestellt.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei uns in der Fahrschule.