Klasse BE

Was darf man mit der Klasse BE fahren?

Die Anhänger hinter Kraftfahrzeugen der Klasse B, deren zulässige Gesamtmasse die Lehrmasse des Zugfahrzeugs übersteigt, oder die Anhänger mit dem Fahrzeug zusammen eine Gesamtmasse von über 3,5t. ausweisen.

Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahre. Sie können schon 6 Monate früher beginnen. Die praktische Prüfung darf 1 Monat vor der Vollendung des 18 Lebensjahres abgelegt werden.

Theorie

Keine theoretische Ausbildung, da bereits in der Klasse B enthalten.

Praxis

Grundausbildung nach Bedarf (Inhalt nach der Anlage 3 zu §5 Abs. 1 FahrschAusbO)

Sonderfahrten

3 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen
1 Stunde auf Autobahnen
1 Stunde bei Dämmerung oder Dunkelheit